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Die Adresse für Alarmanlagen Wien, Videoüberwachung Wien und Sicherheitstechnik Wien.

Der Fachmann ein Garant!

Der persönliche Schutz und der Ihrer Wertsachen muss einem Fachmann anvertraut werden.
Sie kaufen ja auch Ihre Medikamente in der Apotheke und nicht beim Greißler.

Nur ein konzessionierter Fachbetrieb kann die gewünschte Leistung erbringen.

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Notfallnummer:
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Verstanden

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- & LIEFERBEDINGUNGEN

§ 1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen VARi-ALARM, bzw. der im Weiteren geschrieben und genannten IMS GmbH und dem Käufer/Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die IMS GmbH nicht an, es sei denn, die IMS GmbH hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2. Anbot, Vertragsschluss und Rücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die IMS GmbH verpflichtet sich, die Bestellung des Käufers zu den Bedingungen des gegenständlichen Auftrags zu erfüllen. Bei Schreib-, und Rechenfehlern im Vertrag (Auftrag) ist die IMS GmbH zur Nachverrechnung oder zum Rücktritt berechtigt. Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der originalverpackten Ware innerhalb von 10 Werktagen, ab Vertragsdatum, den Vertrag widerrufen. Wir weisen darauf hin, dass die IMS GmbH ggf. eine durch die Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung, Beträge bzw. angefallene Kosten (Montage, Demontage, Provisionen etc.) einbehalten oder einfordern kann. Weiters stellt es keinen Grund für einen Rücktritt oder/und eine Stornierung für den Kunden dar, wenn während oder nach der Installation technische oder bauliche Gegebenheiten zu Tage treten, die den störungsfreien Betrieb des Sicherheitssystems einschränken oder unmöglich machen. Die IMS GmbH wird in diesem Fall das System insofern erweitern, dass ein sicherer und zuverlässiger Betrieb möglich ist. Die Kosten, die für diese Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen anfallen, und als Grundlage einer uneingeschränkten und sicheren Funktion, erforderlich sind, gehen im vollen Umfang zu Lasten des Auftraggebers.

§ 3. Preise
Soweit nicht anders angegeben wird, halten wir uns an die in den jeweils gültigen Preislisten angeführten Preise gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden wie eventuelle Porto- und Versandkosten gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen der jeweils gültigen Preislisten behalten wir uns vor, und stellen keinen Rücktrittsgrund für den Käufer dar.
Bei Notfällen kommen gesonderte Preise zur Anwendung. Ein Notfall liegt dann vor, wenn vom Auftraggeber ein unverzügliches Einschreiten gefordert wird oder Gefahr im Verzug besteht.
Unsere Notfallpreise kommen ohne weitere Zuschläge, unabhängig der Tages- oder Nachtzeit, oder/und des Wochentages (Mo -So, Feiertage einschließlich Weihnachten, Silvester, etc.) zur Anwendung. Es wird in Zehntel (d) verrechnet. Ein Zehntel entspricht 6 Minuten Arbeitszeit. Das letzte angebrochene Zehntel wird ebenfalls zur Gänze in Rechnung gestellt.  

§ 4. Lieferung
Wird die Lieferung / Montage eines Sicherheitssystems durch den Käufer um mehr als 30 Tage verzögert, können die bestellten Geräte durch die IMS GmbH dem Käufer in Rechnung gestellt werden und eine sofortige Zahlung verlangt werden. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die IMS GmbH. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und/oder auf Grund von Ereignissen, die uns die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Das Recht des Käufers auf Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer von der IMS GmbH gesetzten, angemessener Nachfrist bleibt hiervon unberührt.

§ 5. Fälligkeit, Zahlung, Verzug
Grundsätzlich erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich gegen Barzahlung. Bei Lieferungen auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab den betreffenden Zeitpunkt Zinsen in der Höhe von 13,75% p.a. in Rechnung zu stellen. Für den Fall einer auch nach der Zahlungsfrist und Mahnung weiterhin offenen Forderung sind wir berechtigt, unter dem Namen des Käufers die entsprechende Ware auf unserer  Homepage und auch sonst so zu benennen, um zu verhindern, dass unsere unter verlängertem Eigentumsvorbehalt stehende Ware in die Hände Dritter gelangt. Darüber hinaus sind wir zu jedem Zeitpunkt des Mahnverfahrens berechtigt, aktuelle Melderegister- und Schuldnerverzeichnisanfragen über den Käufer bzw. Schuldner zu stellen bzw. durch Dritte erstellen zu lassen. Alle hierfür, bzw. im Rahmen eines Mahnverfahrens anfallenden Kosten trägt der Käufer bzw. Schuldner.

§ 6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der IMS GmbH anerkannt und unstreitig sind.

§ 7.  Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer, Eigentum der IMS GmbH. Bei einer Weiterveräußerung durch den Käufer werden die Forderungen des Wiederverkäufers an uns bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Wiederverkäufers an die IMS GmbH, unwiderruflich abgetreten. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber seinen Kunden auf der Faktura einen entsprechenden Hinweis anzubringen, aus dem zweifelsfrei erkennbar ist, dass diese Waren unter verlängertem Eigentumsvorbehalt stehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,  sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzuholen. Der Käufer hat hierbei der IMS GmbH alle erforderlichen Maßnahmen zu gewähren, um eine reibungslose Rückführung der Vorbehaltsware zu ermöglichen. In der Zurücknahme liegt kein Vertragsrücktritt durch die IMS GmbH vor.

§ 8. Gewährleistung
Die Garantie gilt ab Verkaufsdatum und kann produktbezogen eine unterschiedliche Dauer haben. Mögliche Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hierfür hat der Käufer in Form einer Rechnungskopie hierüber den Nachweis zu führen. Bei offensichtlichen Mängeln sind etwaige Beanstandungen innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch nach 2 Monaten nach der Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen. Der Kunde muss die Art des Schadens oder die Funktionsstörung genau beschreiben. Für fehlerhafte Teile liefern wir im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen kostenlosen Ersatz. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten bei fruchtloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

Wir sind nicht verpflichtet Garantie- und Gewährleistungsansprüche zu erfüllen wenn:

  1. durch unsachgemäße Behandlung an von uns gelieferten Waren Schäden auftreten.
  2. ohne unsere Einwilligung Veränderungen an den von uns gelieferten Waren durch Dritte oder vom Käufer selbst vorgenommen wurden, und dadurch Beschädigungen auftreten oder dadurch die Ursächlichkeit des Mangels nicht feststellbar ist.
  3. wenn der Mangel auf eine normale Abnutzung oder auf Gebrauchserscheinungen zurück zu führen ist. Ebenso die übliche Entladung bei Batterien und Akkus.
  4. der Kunde mit der Erfüllung seinen Zahlungsverpflichtungen, soweit diese fällig sind und den angemessenen Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferung im Rückstand ist.
  5. ein Wechsel zu einem Telefonanbieter, ohne ausreichende Verfügbarkeit, vorgenommen wurde.

Wird von dem Käufer ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, werden wir nach unserem Ermessen entweder eine Nachbesserung oder eine neue Lieferung vornehmen. Für die Mängelbeseitigung hat der Käufer der IMS GmbH eine nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen ausschließlich dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar.

§ 9. Datenschutz
Die IMS GmbH schützt die privaten Daten der Kunden, die uns durch eine Anfrage oder durch die Übermittlung des Auftrags zugänglich gemacht wurden, gegenüber unbefugten Dritten. Die IMS GmbH stellt die Stamm- und Verkehrsdaten des Kunden Dritten nicht zur Nutzung zur Verfügung. Die IMS GmbH schließt nicht aus, dass sie die Kundendatenbank durch vertrauenswürdige Dritte analysieren und verbessern lässt.

§ 10. Haftungsbeschränkung
Grundsätzlich sind Schadenersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung sowie nach Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch für unsere Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für Werbeaussagen Dritter, Angaben in Prospekten, Merkblätter, technische Beschreibungen, Bedienungsanleitungen etc., die nur informativ wirken und allgemeine Kenntnisse vermitteln, kann, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist, keine Haftung übernommen werden und sind nicht Vertragsbestandteil. Wertbehältnisse werden nur insoweit berücksichtigt als diese bei Auftragserteilung durch den Kunden bekannt gegeben werden und schriftlich durch die IMS GmbH bestätigt werden.

§11. Stornierung
Stornierungen können nur schriftlich akzeptiert werden. Ware, die bereits unser Haus verlassen hat, ist vom Stornieren ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, eine Stornopauschale i. H. von mindestens € 175,- netto zu erheben. Die Stornopauschale ist höher, soweit ein höherer Schaden entstanden ist. Von einem höheren Schaden ist dann auszugehen, wenn z.B. das System bereits konfiguriert oder installiert wurde. Sollten während oder nach der Installation technische oder bauliche Gegebenheiten zu Tage treten, die den störungsfreien Betrieb des Sicherheitssystems einschränken oder unmöglich machen, stellt dies keinen Rücktrittsgrund bzw. keinen Grund zur Stornierung durch den Käufer dar. Die IMS GmbH wird in diesem Fall das System insofern erweitern, dass ein sicherer und zu verlässiger Betrieb möglich ist. Die Kosten, die für diese Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen anfallen, und als Grundlage einer uneingeschränkten und sicheren Funktion, erforderlich sind, gehen im vollen Umfang zu Lasten des Auftraggebers. Diese werden gesondert durch die IMS GmbH in Rechnung gestellt. Diese Regelung erstreckt sich auch auf etwaige Störungs- Service- und Wartungsaufträge. Wird ein Auftrag storniert, stellen wir alle bis zum Einlangen des Stornos anfallenden Kosten in Rechnung.

§ 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Wien, oder ein Ort nach Wahl unserer Factoring Gesellschaft. Für den Fall, dass der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat, oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist als Gerichtsstand Wien vereinbart. Eine postalische Zustellung von Schriftstücken jeder Art erfolg durch die IMS GmbH an die jeweils zuletzt bekannte Anschrift. Mit der Zustellung (Hinterlegung am Postamt) erlangen die Schriftstücke Rechtskraft, auch für den Fall dass der Kunde diese nicht abholt oder nicht zugestellt werden können. Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Republik Österreich. Sollten einzelne Passagen dieser AGB's gegen geltendes oder künftig geltendes Recht verstoßen, so bleiben die AGB's als Vertragsbestandteil aufrecht und verlieren nicht ihre Gültigkeit. Die durch eine Änderung betroffenen Stellen sind den neuen gesetzlichen Gegebenheiten dem Sinn und der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit entsprechend anzupassen.

Wien, den 01.09.2018